Während Richter Recht sprechen und Staatsanwälte anklagen, vertreten Rechtsanwälte das Recht für ihre Mandanten vor Gericht und versuchen, einen möglichst guten Ausgang für sie zu erreichen. Da das Recht zwar festgeschrieben ist, dennoch aber in vielen Fällen auch Auslegungssache ist, haben manche Rechtsanwälte durch ihre Argumentationsstärke Richter wie auch Staatsanwälte überzeugen können.
Nach Abschluss eines oftmals langen Jura-Studiums beginnen Rechtsanwälte ihre Tätigkeit meist als angestellte Anwälte in einer Sozietät. Erst nach einigen Jahren kann der Rechtsanwalt als Sozius in die Kanzlei einsteigen oder er macht sich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig.
Rechtsanwälte werden vom Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichtes für einen bestimmten Landgerichtsbezirks zugelassen. Oftmals sucht sich der Rechtsanwalt im Laufe der Zeit einen Tätigkeitsschwerpunkt und wird vom Oberlandesgerichtspräsidenten zum Fachanwalt z. B. für Familienrecht, Erbrecht oder Arbeitsrecht bestellt. Nach einigen Jahren kann sich der Rechtsanwalt zum Notar fortbilden und fortan in seiner Kanzlei Beurkundungen in Grundstücksverkäufen vornehmen oder Testamente erstellen.
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