Mit dem Begriff Kneipe werden Gewerbebetriebe bezeichnet, die sich auf den Ausschank von Getränken spezialisiert haben. Schwerpunkt sind traditionell Fassbiere und alkoholische Getränke, zusätzlich werden aber auch nichtalkoholische Getränke und kleine Snacks angeboten.
Das traditionelle Aussehen einer Kneipe zeichnet sich durch einen Tresen mit Barhockern und einige Einzeltische aus. Über der Theke befindet sich üblicherweise ein Regal mit einer Ansammlung aller angebotenen alkoholischen Getränke.
Zu Unterhaltungszwecken wird die Einrichtung häufig durch Fernsehgeräte, Billardtisch oder Dartscheibe ergänzt.
Die Grundidee der Kneipe sind die Tavernen des alten Rom, die später im Mittelalter zu Zunftstuben und Schänken wurden. Die heute übliche Kneipenkultur entwickelte sich im 19. Jahrhundert in der Arbeiterklasse. Inzwischen gehören sie fest in jedes Stadtbild.
Zum Betreiben einer Kneipe sind besondere Auflagen zu erfüllen und dem zuständigen Amt nachzuweisen. Wer im Ausschank arbeitet benötigt eine Gesundheitsbelehrung nach Paragraph 43.
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