Als Immobilien bezeichnet man sowohl Ein- wie Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Unterschieden wird bei Immobilien zwischen Privat- und Gewerbeimmobilien. Dabei kann auch in Mehrfamilienhäusern ein einzelnes Teileigentum als Gewerbeimmobilie ausgewiesen werden und nur dann in eine private Nutzung umgewandelt werden, wenn die Teilungserklärung mit Zustimmung aller zu der Eigentumsgemeinschaft gehörenden Miteigentümer entsprechend geändert wird. Das gleiche gilt im umgekehrten Fall, wenn ein ausschließlich zur privaten Nutzung ausgewiesenes Teileigentum in Gewerbe umgewandelt werden soll.
Der Wert von Immobilien bemisst sich einerseits am Zustand des Objektes. Andererseits spielt die Lage und die Infrastruktur eine entscheidende Rolle. Eine außerordentliche Wertsteigerung erreichen Immobilien in Lagen, die sich entweder einer hohen Nachfrage erfreuen oder sich in exklusiven Lagen befinden. So erreichen Immobilien mit unverbaubarem Watt- oder Seeblick ebenso Traumpreise wie solche, wo im Objekt purer Luxus verbaut wurde.
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